Die Beibootversicherung
Wer mit einem Pkw auf den Straßen unterwegs ist, kennt die Haftpflichtversicherung. Im Straßenverkehr ist sie gesetzlich vorgeschrieben, wenn man ein zulassungspflichtiges Fahrzeug führt. Eine solche Vorschrift besteht für die Nutzung eines Bootes oder Beibootes nicht – gleichwohl ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Ihr Boot sinnvoll und wichtig. Beim Führen eines Beibootes gilt: wer einen anderen schädigt, ist diesem zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Notfalls unter Einsatz seines gesamten Vermögens. Ein Schaden kann aber auch am eigenen Beiboot entstehen und sich zu einer kostspieligen Angelegenheit entwickeln. Beide Risiken lassen sich durch eine Beiboot-Versicherung von Yacht- und Bootsversicherungen deutlich und zu einem günstigen Beitrag reduzieren.
Die Haftpflichtversicherung für Ihr Beiboot von Yacht- und Bootsversicherungen
Versicherungsexperten und Verbraucher sind sich einig: die Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten und sinnvollsten Versicherungen überhaupt. Der Grund hierfür findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) der Bundesrepublik Deutschland. Dort ist geregelt, dass derjenige zum Ersatz verpflichtet ist, der einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt. Diese gesetzliche Regelung beschränkt sich nicht nur auf Sachschäden, zum Beispiel, wenn Sie mit Ihrem Beiboot ein anderes Wasserfahrzeug oder eine Steganlage beschädigt haben. Ersatzpflichtig ist der Eigner eines Bootes auch für Schäden, die das Vermögen und die Person eines Dritten betreffen. Vermögensschäden beinhalten insbesondere finanzielle Nachteile, die einem Dritten aufgrund des Schadensfalls entstehen. Personenschäden sind Schadensfälle, die die Gesundheit oder das Leben eines Menschen betreffen. Meist kommt es zu einer Kombination dieser Schäden. Gerade Personen-, aber auch Vermögens- und Sachschäden können sich schnell zu großen Beträgen summieren, die die wirtschaftliche Existenz des Bootseigentümers gefährden. Die Beiboot-Haftpflichtversicherung schützt den Bootseigentümer und sein Vermögen. Sie reguliert die Schadensersatzforderungen Dritter, soweit sie berechtigt sind, bis zur Höhe der vorher vereinbarten Deckungssummen. Erweisen sich die Forderungen als unberechtigt, wehrt die Beiboot-Haftpflichtversicherung diese Ansprüche auch ab. Neben dem Eigner sind der Skipper, die Crew und Gäste versichert. Dies gilt insbesondere für Ansprüche dieser Personen gegeneinander.
Die Kaskoversicherung für das Beiboot
Wer zahlt aber, wenn ein Schaden am eigenen Beiboot entstanden ist? Zum Beispiel während eines Sturms, bei einem Unfall oder dem Diebstahl des Beibootes. In diesen Fällen tritt die Kaskoversicherung von Yacht- und Bootsversicherungen ein. Versichert ist Ihr Beiboot an Land und auf dem Wasser, also auch während des Transports oder im Winterlager. Auch das erforderliche Inventar und die Ausrüstung ist Bestandteil des Versicherungsschutzes. Die Kasko-Versicherung deckt zum Beispiel Schäden ab, die durch Grundberührung entstehen oder Ihr Beiboot reißt sich bei Sturm los und geht über Bord. Auch das Sinken des Beibootes, Diebstahl oder Feuer an Bord sind selbstverständlich mitversichert.
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